Am 3. März 2024 soll über die neue Walliser Verfassung abgestimmt werden. Den löblichen Absichten des Verfassungsrates droht Ungemach.
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Verfassung in schlechter Verfassung
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Am 3. März 2024 soll über die neue Walliser Verfassung abgestimmt werden. Den löblichen Absichten des Verfassungsrates droht Ungemach.