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Das, was Kollege Dürr hier anspricht, ist keine Utopie, sondern eine Telosopie, ein Zielplatz also.

Grundsätzlich sagt er das, was Hans Hermann Hoppe in seinem Werk "Demokratie, der Gott, der keiner ist", bereits bahnbrechend, für jeden verständlich, dargelegt hat.

Ich stimme mit Herrn Dürr überein, doch in Details sehe ich die Sache anders:

1. Staatsrecht, also Recht, das statuarisch vom Parlament geschaffen wird, gilt nur für den Staat und die vom Staat besoldeten Beamten und Instititionen.

2. Für den Bürger gilt lediglich das Gemeine Recht, also Common Law. Hier braucht es nur wenige Sätze in der Verfassung. Aber im Einzelfall muss es durch Gerichte ausgelegt und entwickelt werden. Beispiel: Der Nachbar baut am Hang eine Strasse, und danach wird mein Grundstück bei Regen mit Schlamm überschwemmt, was vor dem Bau nicht der Fall war.

3. Das Parlament ist lediglich Kontrollorgan der Regierung. Es kann die Rechte der Bürger nicht einschränken, aber muss die Verwaltung kontrollieren.

4. Die Gericht werden vom Volk bestellt, inkl. Schöffen. Sie legen das Common Law aus und entscheiden private Streitigkeiten.

5. Steht der Staat mit dem Bürger in Streit, kommen Schiedsgerichte zum Zug.

Es gäbe hier noch viel zu sagen, aber wenn wir aus dem Schlamassel herauskommen wollen, benötigen wir neue (es sind eigentlich alte) Ansätze und wir müssen den Staat neu denken und ordnen.

Kurzfristig ist es wichtig, dass die Schweiz sich nicht an die EU oder WHO verkauft. Dies ist der letzte Rest der Souveränitat, damit Besseres schneller hierzulande Einzug halten kann.

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Lieber Herr Professor,es sind schon viele Utopisten vor ihnen gescheitert ,Bundesverfassung aus 2 Artikeln?Und was heisst,sie dürfen nicht gehindert werden,sich zu wehren,Wie denn? Mit Worten?,mit Taten?vor einem Volksgerichtshof?,,mit Hellebarden?mit Morgensternen,mit Wallhölzern?

Was heisst, keiner darf sich eigenmächtig über einen anderen stellen?Darf man sich dann uneigenmächtig über eine andere stellen?Sie sehen,es tauchen im mir viele Fragen auf.Eventuell reiche 2 Paragraphen doch nicht ganz,Dann machen wir halt 3!

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Wir müssen nicht das Rad wieder erfinden, aber wie der Orpheus schrieb, sollte man zu alten Ansätze zurückkehren:

1) Was immer mehr an Bedeutung verlor und das man sogar abstreichen will: Das “Im Namen Gottes des Allmächtigen!” im Präambel der Verfassung, das als Schutz gegen Totalitarismus dient. Nach dem 2ten Weltkrieg waren vielen bewusst, das es bei jedem Menschen und vor allem bei dem höchsten Stufen der Politik das Bewusstsein braucht, dass es etwas gibt, das höher als Staat, Volk, Nation, Ideologie oder gesellschaftliches Traum ist: es gibt ein Gott, der definiert was richtig ist und was falsch ist und vor dem wir alle eines Tages für unsere Taten verantworten müssen gemäss seinem Masstab. Von dieser Tatsache kann ein Mensch, der viel Macht besitzt, noch begrenzt werden, von seinem Macht misszubrauchen.

2) Das “Dominus providebit” (Der Herr versorgt), das am Rand jeder 5 CHF Münze geschrieben ist. Heute herrscht der Glaube, dass der Papa-Staat uns für alles Mögliches schützen und versorgen muss. Das gibt dem Staat die Legitimation für gesundheitliche und klimatische und alles mögliche Massnahmen, um uns zu bevormunden, kontrollieren und versklaven. Man wollte Gott verwerfen um frei zu werden. Doch musste man Gott irgendwie ersetzen (mit Papa-Staat, Experten, etc) und das Volk wird von seinen neuen Götter versklavt. Dagegen waren die erste Schweizer tief gläubigen und freie Menschen (In Schweizerpsalm: Betet, freie Schweizer, betet!), die lieber den Tod wollen als in der Knechtschaft zu leben (Rütlischwur).

3) Dezentralisation der Macht: eine totale Unabhängigkeit des Bundes gegenüber den internationalen Organisationen, eine so gross wie mögliche Automonie für die Kantone gegenüber den Bund und genauso für die Gemeinden gegenüber den Kantone. Heute beobachten wir das Gegentrend, was es dazu führt, dass immer mehr Macht von immer wenigen Menschen besessen ist, was zu der weltweiten Coronadiktatur fuhr.

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