Demokratische Teilhabe und Widerstandsrecht
Warum freiwilliger Verzicht auf Ausübung demokratischer Rechte keine Option ist.
Von Dr. iur. Markus Zollinger
1. Ablehnung menschenverachtender Politik
Viele Menschen in diesem Land haben das Vertrauen in den Schweizer Staat verloren. Sie weigern sich, Steuern oder andere Zwangsabgaben (wie Rundfunkgebühren für SRF-Propaganda oder explodierende Krankenkassenprämien) zu bezahlen. Dies tun sie oft unter Berufung auf Theorien wie Mensch versus Person und Behörden = Firmen. Beide Theorien laufen im Ergebnis auf eine Ablehnung des Staats als hoheitliche Gewalt ab (eingehend dazu hier).
Persönlich kann ich diesen Schritt nachvollziehen: Die menschenverachtende, faschistoide Corona-Politik hat die Gesellschaft nachhaltig geschädigt und gespalten. Von Aufarbeitung kann keine Rede sein: Medien und Politik wischen alle längst aufgedeckten Skandale - die sie ja selber mitgetragen und befeuert haben - unter den Teppich. Auch jeder Versuch von Versöhnung wird blockiert, lehnte doch etwa der Bundesrat eine Amnestie für die Opfer der Covid-Justiz kaltschnäuzig ab. Wie gerne würde ich da diesem verrotteten System das notwendige Kleingeld entziehen. Doch mündet diese Strategie unweigerlich in Betreibungen, Pfändung, Gefängnis und einem Leben am Existenzminimum. Oder einem Dasein als globalen Nomaden. Wer diesen Weg im vollen Bewusstsein der Konsequenzen gehen will und kann, den halte ich nicht auf. Jeder ist seines Glückes Schmied.
2. Nichtwähler als Stützen des Systems
Die Ablehnung des Staats geht unterdessen aber so weit, dass sich immer mehr Menschen auch dem demokratischen Prozess verweigern. Sie verzichten freiwillig auf ihr Stimm- und Wahlrecht. Dies etwa mit der Begründung, dem System die Energie entziehen zu wollen. Das Problem dabei: die SRF-Gehirngewaschenen gehen unverändert brav an die Urnen und zementieren damit die verheerende freiheitsfeindliche Politik. So wieder einmal geschehen am letzten Abstimmungswochenende. Doch nicht nur das: die schweigende Mehrheit verpasst die Chance, ihre Argumente in die Debatte einzubringen. Und dies ist brandgefährlich, staut sich so doch - berechtigte - Kritik ausserhalb des demokratischen Diskurses auf. Mit dem Potential, sich in einer Krise auf allenfalls gewaltsame Weise zu manifestieren - mit völlig ungewissem Ausgang. Ja allenfalls gar völlig unerwünschtem Ausgang: Noch mehr Repression, noch mehr Schändung der Freiheitsrechte zum Schutz der Demokratie. Bis wir letztlich in einem dystopischen, totalitären Albtraum aufwachen. Selbstverschuldet durch unsere Untätigkeit.
Doch soweit muss es nicht kommen: Wie die Wahlen in den USA gezeigt haben, ist fundamentaler, politischer Wandel trotz massiver Regierungspropaganda und Betrungsversuchen möglich. Je mehr freiheitsliebende Menschen an die Urne gehen, ja allenfalls gar selber kandidieren, und je deutlicher die Ergebnisse sind, je schwieriger wird es, Wahlausgänge zu manipulieren.
Wer nicht wählen und abstimmen geht, leistet demnach Manipulationen Vorschub und stützt das derzeitige System.
Gleichzeitig wird die Möglichkeit verpasst, den Missbrauch staatlicher Gewalt im Rahmen demokratischer Debatten nur schon anzuprangern. Dem schlafwandelnden Stimmvolk entgehen so jegliche Argumente, die wenigstens zur Hinterfragung der eigenen (von den Massenmedien eingeflössten) Meinung führen und zu einem friedlichen Umschwung führen könnten.
3. Widerstandsrecht
Doch nicht nur das: Wer auf die ihm zustehenden demokratischen Rechte freiwillig verzichtet, schwächt damit seine eigene Legitimation zum offenen Widerstand gegen einen widerrechtlich handelnden Staat.
Denn bevor ein vorstaatliches, extrakonstitutionelles Widerstandsrecht überhaupt aktuell werden kann, sind sämtliche Behelfe und Rechtsmittel zu benutzen, um die behaupteten Verfassungsverletzungen noch innerhalb der geltenden Verfassungsordnung zu beseitigen1. Dazu zählen in der Schweiz das Petitionsrecht des Art. 33 BV, die politischen Rechte der Art. 34, 39 und 136 ff. BV, namentlich das Initiativrecht auf Teil- oder Totalrevision der Verfassung. Hinzu kommt die Geltendmachung sämtlicher Rechtsmittel bis auf Stufe Bundesgericht und – wo möglich und zielführend – bis zum EGMR.
Dies bedeutet, dass selbst eine (angebliche oder tatsächliche) Rechtsverletzung im Einzelfall hinzunehmen ist. Das Widerstandsrecht lebt erst dann auf, wenn gegen eine systematisch und flächendeckend verfassungswidrig ausgeübte Staatsgewalt vorzugehen ist. Ausmass und Qualität der Verfassungswidrigkeit müssen äusserst gravierend sein, indem etwa die Grund- und Menschenrechte als solche rechtlich oder de facto auf Dauer beseitigt werden. Dabei müssen alle von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellten Rechtsbehelfe so wenig Aussicht auf wirksame Abhilfe bieten, dass die Ausübung des Widerstandes das letzte verbleibende Mittel zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Rechtes ist. Erst der systematische und dauerhafte Bruch des Gesellschaftsvertrags seitens der staatlichen Gewalt legitimiert demnach die Auflösung des Gesellschaftsvertrags und damit den Widerstand seitens der Beherrschten.
Wer sich also Abstimmungen und Wahlen durch freiwilligen Verzicht entzieht, verpasst die Möglichkeit, den Missbrauch staatlicher Gewalt auf demokratischem, friedlichem Weg zu stoppen. Ohne Vordringen in die Debattenräume, ohne echten demokratischen Diskurs wird der gewaltsame Konflikt geradezu gesucht. Wer diesen Weg wählt, hat sich aus meiner Sicht zumindest die moralische Rechtfertigung zur Ausübung des so gewissermassen provozierten Widerstandsrechts verspielt.
4. Jetzt handeln - Souveränitäts-Initiative unterzeichnen
Wer sich also in ein paar Jahren nicht den Vorwurf gefallen lassen will, nicht alle demokratischen und friedlichen Mittel genutzt zu haben, um dieses Land vor einem endgültigen Abgleiten in den Totalitarismus zu bewahren, sollte entsprechend handeln. Und zwar solange er noch kann. Also jetzt.
Denn die Politik der vergangenen Jahre hat die Schweiz an den Abgrund geführt. Jahrhunderte alte Traditionen wie die immerwährende Neutralität wurden über Bord geworfen; es wird gar mit dem NATO-Beitritt geliebäugelt. Und der Bundesrat will die Schweiz mit einem Knechtschaftsvertrag (Rahmenabkommen 2.0) endgültig der EU unterwerfen. Die Souveränität von Volk und Staat wurde und wird sukzessive an supranationale, demokratiefeindliche Organisationen wie UNO, WHO und EU abgegeben. Welchen menschenverachtenden Missbrauch von Macht diese Institutionen ermöglichen, durften wir in den vergangenen Jahren schmerzlich erleben. Ohne Widerstand und Aufklärung sind wir dazu verdammt, diese Erfahrung zu wiederholen. Allenfalls in noch schlimmerem Ausmass.
Um dieser verheerenden, Jahrzehnte andauernden Entwicklung wirksam zu begegnen, reichen ein paar unverbindliche Petitionen mit bestenfalls ein paar Tausend Unterschriften nicht. Statt Verzettelung bedarf es der Bündelung der Kräfte und dem Fokus auf die zwingenden Instrumente wie Volksinitiativen. Nur eine solche existiert derzeit: Die Souveränitäts-Initiative, welche das Erfolgsmodell Schweiz gegenüber Machtgelüsten von WHO, NATO oder EU sichert und den Austritt aus solchen Organisationen ermöglicht bzw. eine noch engere Anbindung verhindert. Es bleibt kein halbes Jahr mehr, die notwendigen Unterschriften zu sammeln. Wir haben keine Zeit zu verlieren!
Sie können diesen Beitrag gerne teilen.
Dr. iur. Markus Zollinger ist selbstständiger Rechtsanwalt bei Zollinger.Legal mit Fokus auf Strafrecht. Er engagiert sich als Vorstandsmitglied in Bürgerrechtsorganisationen (MASS-VOLL!, Wir für Euch), ist Mitglied des Juristischen Komitees der Free Speech Union Switzerland und des Initiativkomitees der Souveränitäts-Initiative. In staatskritischen Beiträgen stellt er sich gegen die in blindem Gehorsam erfolgende Aushöhlung der für eine funktionierende Demokratie unverzichtbaren Freiheitsrechte.
Wir danken dem Autor für die Veröffentlichung des Artikels. Gastbeiträge müssen nicht zwangsläufig die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.
Bitte unterstützen Sie unsere ehrenamtliche Arbeit:
Abonnieren Sie unser Magazin Tell! kostenlos:
Werden Sie Mitglied der Bürgerrechtsbewegung MASS-VOLL!:
Helfen Sie mit, unsere Aktivitäten zu finanzieren:
Kley, Recht und Widerstand, in: Thürer/Aubert/Müller [Hrsg.], Verfassungsrecht in der Schweiz, Zürich 2001, § 17 N 23.
Guter Text!
See-Stier: Gute Publikation. Ignoration des Stimm- und Wahlrechtes schwächt die eigene Souveränität und derer der Freiheit-Liebenden. Nur, wer kein Vermögen, keine Immobilien, nur geschützten Einkommen (AHV, IV, Ergänzungsleistungen) hat, kann erfolgreich Steuern, Betreibungen, Zahlungsbefehlen und Pfändung umgehen, indem er keine Steuern, Bussen etc. bezahlt. Dies hätte aber einer Vorbereitung von mehr als einer Dekade (10 Jahre) notwendig gemacht.
Ich habe das machen können, weil ich nicht verheiratet bin, keine unterstützungspflichtigen Kinder habe und mit einer Partnerin zusammen angemessen wohnen kann. Allerdings geht auch das nicht, wenn man seinen Lebensstandard nicht herunterfährt, damit man unter dem Existenzbedarf leben kann. Man kommt mit so wenig aus.
Mit Herz und Engagement, andern zu helfen, die Hilfe brauchen, für andere dazu sein, Freude zu bereiten und Hilfe-Zeichen zu erkennen, bringt ebenso manch Dankeschön und vor allem werden die guten Taten auf vielfältige andere Weise im Leben verdankt.
Wenn nur einige in Partnerschaft vermehr so denken und handeln würden, wären sehr viele finanzielle staatliche Finanzierungen (Steuern und andere staatliche Abzocke) blockiert und den korrupten Staats-Piraten würde der Teppich unter den Füssen weggezogen.
Ich sage aber; es ist nie zu spät, man muss es einfach sachlich und Gesetzes-Konform angehen.
Ohne entsprechende Wissensbeschaffung, was heute ja kein Problem mehr darstellt, geht es allerdings auch nicht. Von nichts kommt nichts. Also Ärmel nach hinten gekrempelt und ran an die Sache.
Frohe Festtage und hervorragende Jahreswende sowie gestärktes Selbstbewusstsein an alle.