Rückt Bern nach Brüssel, wird dies in Vaduz wahrgenommen
Mit dem geplanten Rahmenvertrag zwischen der Schweiz und der EU wächst der Anpassungsdruck auf Liechtenstein. Der politische Spielraum des Fürstentums könnte schrumpfen.
Von Jürgen Schädler und Herbert Elkuch
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union stehen erneut vor einer wichtigen Weichenstellung. Mit den sogenannten «Bilateralen III» wird ein neuer Rahmenvertrag angestrebt, der bestehende Abkommen angeblich stabilisieren und weiterentwickeln soll. Während sich die öffentliche Debatte auf die Schweiz konzentriert, lohnt sich ein Blick auf Liechtenstein. Das Fürstentum ist eng mit beiden Seiten verflochten und dürfte von den Entwicklungen in besonderer Weise betroffen sein.
Liechtenstein nimmt eine besondere Position in Europa ein. Als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist Liechtenstein in den EU-Binnenmarkt integriert und zugleich mit dem Zollvertrag von 1923 mit der Schweiz zu einem gemeinsamen Wirtschafts- und Zollgebiet verbunden. Im Rahmen dieses Vertrags übernimmt Liechtenstein schweizerische Gesetze, soweit sie den Zollvertrag betreffen. Gleichzeitig verpflichtet die EWR-Mitgliedschaft dazu, viele EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Damit verzichtet Liechtenstein auf einen Teil seiner Souveränität.
Mit dem Eintritt Liechtensteins in den EWR – bei gleichzeitiger Beibehaltung des Zollvertrages – wurde mit Einwilligung der Vertragspartner Schweiz und Liechtenstein die parallele Warenverkehrsfähigkeit eingeführt. Seither dürfen in Liechtenstein Waren sowohl nach EWR-Recht als auch nach Schweizer Recht in Verkehr gebracht werden.
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Sonderstatus auf dem Prüfstand
Die geplanten Anpassungen im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU könnten für Liechtenstein vor allem zusätzlichen Anpassungsdruck bedeuten. Sollte die Schweiz ihre Marktzugangsabkommen institutionell enger an die EU anbinden, stellt sich die Frage, inwiefern Liechtenstein seine eigenen Regelwerke nachziehen muss. Betroffen könnten insbesondere Bereiche wie die Personenfreizügigkeit, die Finanzmarktregulierung und technische Handelsvorschriften sein.
Für Liechtenstein ist die Personenfreizügigkeit seit jeher ein sensibles Thema. Aufgrund seiner geringen Grösse verfügt das Land über Sonderregelungen innerhalb des EWR, die eine Begrenzung der Zuwanderung ermöglichen. Veränderungen im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU könnten jedoch Erwartungen auf europäischer Seite verschieben – und damit auch den Handlungsspielraum Liechtensteins einengen. Der Druck, bestehende Sonderlösungen zu rechtfertigen oder anzupassen, könnte entsprechend zunehmen.
Auch der Finanzplatz rückt stärker in den Fokus. Liechtenstein hat in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um internationale Standards zu erfüllen und seine Regulierung zu verschärfen. Nähert sich die Schweiz institutionell weiter an die EU, könnten neue Anforderungen entstehen – oder bestehende Unterschiede stärker ins Gewicht fallen.
Hinzu kommt eine strukturelle Abhängigkeit, die sich aus der engen wirtschaftlichen Verflechtung mit der Schweiz in Kombination mit der EWR-Mitgliedschaft ergibt. Veränderungen in den bilateralen Beziehungen wirken sich indirekt auf zahlreiche Alltagsbereiche aus – von Handelsprozessen bis hin zu administrativen Abläufen. Liechtenstein sitzt nicht mit am Tisch, ist aber von den Ergebnissen unmittelbar betroffen.
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Anpassungsdruck ohne Mitsprache
Damit stellt sich auch eine grundsätzliche Frage nach der politischen Eigenständigkeit. Verändert sich das Umfeld der Schweiz, wächst der Anpassungsdruck auf Liechtenstein. Die Bilateralen III sind somit nicht nur ein aussenpolitisches Projekt der Schweiz, sondern auch ein Faktor, der die Handlungsspielräume des Fürstentums beeinflussen kann.
Liechtensteins Verhältnis zu Europa lässt sich nicht nur allein aus einer aussenpolitischen oder globalen Sicht beurteilen. Ebenso in den Blick rücken müssen die innerstaatlichen Besonderheiten, Bedürfnisse und Auswirkungen für das Land selbst. Anlässlich von 30 Jahren EWR-Mitgliedschaft wurde im Landtag darauf hingewiesen, dass der EWR nicht nur Vorteile, sondern auch erhebliche Herausforderungen mit sich bringt. Die Zahl der übernommenen EU-Rechtsakte sei von ursprünglich rund 1‘500 auf heute etwa 14‘790 angestiegen – im Schnitt rund 490 pro Jahr. Zudem wurde vorgebracht, dass einzelne Traktanden mittlerweile einen Umfang erreichen, der schwer handhabbar sei.
Weniger als die Hälfte aller EU-Rechtsakten sind tatsächlich EWR-relevant – und nur diese müssen in die liechtensteinische Rechtsordnung überführt werden. Dennoch verdeutlicht die Entwicklung die wachsende regulatorische Dichte innerhalb des Systems der EU. Vor diesem Hintergrund erscheint die Diskussion über die EU-Integration der Schweiz auch in einem erweiterten Licht. Der geplante Rahmenvertrag könnte die Schweiz stärker in die EU-Strukturen einbinden, als es die EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins heute tut. Die EWR-Zugehörigkeit Liechtensteins wird oft als Erfolgsmodell gewertet – zugleich aber auch eine Herausforderung bezüglich der politischen und administrativen Belastbarkeit.
Jürgen Schädler ist Präsident des Vereins «TankstellaBeiz Events», ansässig in Triesenberg.
Herbert Elkuch ist ehemaliger Abgeordneter im liechtensteinischen Landtag.
Wir danken den Autoren für die Veröffentlichung des Beitrags.




