Frankreich setzt den WHO-Pandemiepakt radikal um
Kritik an medizinischen Massnahmen wie dem Maskenzwang führt zu Gefängnis.
In Deutschland soll bestraft werden, wer einen Mann, der sich als Frau fühlt, als Mann bezeichnet. In Frankreich wird bestraft, wer Kritik an WHO-Massnahmen übt – dabei geht es mehr als nur um die mRNA-Injektion. Und ja – die Presse ist davon ebenfalls betroffen!
Fast unbemerkt wurde am Valentinstag in Frankreich ein Gesetz verabschiedet, mit welchem Menschen mit Gefängnis bestrafen werden können, wenn sie es wagen, Kritik an von der Obrigkeit diktierten medizinischen Massnahmen äussern.
Übersetzt sagt das Gesetz:
Die Aufforderung, eine therapeutische oder prophylaktische medizinische Behandlung abzubrechen oder zu unterlassen, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 15.000 Euro geahndet, wenn dieser Abbruch oder Verzicht als vorteilhaft für die Gesundheit der Zielpersonen dargestellt wird […]
Die Aufforderung zur Anwendung von Praktiken, die angeblich einen therapeutischen oder prophylaktischen Zweck für die betroffenen Personen haben, wird mit den gleichen Strafen geahndet […]
Wenn die […] genannten Aufforderungen Wirkung gezeigt hat, erhöhen sich die Strafen auf drei Jahre Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 45.000 Euro.
Wenn diese Straftaten durch die schriftliche oder audiovisuelle Presse begangen werden, gelten für die Bestimmung der verantwortlichen Personen die besonderen Bestimmungen der Gesetze, die diese Angelegenheiten regeln.
Was heisst das?
Widerstand gegen mRNA-Behandlungen wird unter Strafe gestellt - aber nicht nur das. Das Gesetz lässt viel Spielraum: Gleiches kann gerade so gut auch für prophylaktische medizinische Behandlung/Therapie gelten – also bspw. bei einer Maskentragpflicht.
Wir müssen dabei nicht speziell betonen, wer bestimmt, was im Sinne des Gesetzes nach dem Stand der medizinischen Kenntnisse offensichtlich geeignet bedeutet: Die WHO!
Der WHO-Pandemiepakt hält in den Art. 17 & 18 fest, dass alles Gesundheit ist (one-health-Ansatz) und will die Kontrolle über die Medien in diesem Zusammenhang implementieren. Frankreich spielt also eine hervorragende Vorreiterrolle – frei nach Jean-Claude Junker:
«Wir beschliessen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein grosses Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.»
Gefängnis für Massnahmenkritiker
Der fragwürdige Artikel 4 war zwar eine umkämpfte Sache, das Ancien-Regime hat sich jedoch durchgesetzt: Im neuen Gesetz wird ein neuer Straftatbestand geschaffen und die Aufforderung, eine therapeutische oder prophylaktische medizinische Behandlung abzubrechen oder zu unterlassen sowie die Aufforderung, Praktiken anzuwenden, die als therapeutisch oder prophylaktisch dargestellt werden unter Strafe gestellt.
Damit kann künftig auch jeder Widerstand an der mRNA-Behandlung und anderen konzernmedizinischen Methoden wie Masken kriminalisiert werden. Und die Strafen für solch dissidentes Verhalten sind enorm: Bis zu drei Jahre Gefüngnis und Geldstrafe in der Höhe von €45'000 droht, wer Erfolg hat bei seiner Tat! Will heissen: Hat Rimoldi Erfolg mit allfälligen Aktionen gegen die Impfung und gegen menschenverachtende Medizin-Massnahmen: Gefängnis und Konkurs. Wahrscheinlich direkt neben der Zelle von freien Journalisten wie Daniel Stricker? Der Gedanke daran mag zwar den einen gefallen, aber: Wenn es bei ihm klappt, klappt es bei allen!
Antidemokratisches Manöver
Nach anfänglichem Scheitern des umstrittenen Art. 4 konnte sich Macrons Partei mittels altbewährter Polemik durchsetzen: So sprach ein Politiker von Macrons Partei von einer Allianz gegen die Wissenschaft für die er sich schäme.
Und so kam es dann auch zu einem Macron-typischen Manöver:
Dabei hätte man [die Opposition] nicht mit der Entschlossenheit der Regierung und der Mehrheit gerechnet. Am Mittwoch, den 14. Februar, am Ende der Prüfung des Gesetzentwurfs, ergriff der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Sacha Houlié (Renaissance), nämlich im Plenarsaal das Wort, um eine zweite Beratung zu beantragen, wie es Artikel 101 der Geschäftsordnung der Nationalversammlung erlaubt. Dieser besagt, dass „eine zweite Beratung auf Antrag der Regierung oder des federführenden Ausschusses von Rechts wegen möglich ist“.
Brigitte Liso hat daher einen Änderungsantrag zur Wiederherstellung – und Umformulierung – von Artikel 4 eingereicht. Die Berichterstatterin betonte zwar, dass der Straftatbestand nicht erfüllt sei, „wenn der Nachweis der freien und informierten Zustimmung der Person erbracht wird“, machte aber auch deutlich, dass der neue Wortlaut eine zusätzliche Dimension im Zusammenhang mit dem Schutz von Whistleblowern einbringe, der das Ziel des Gesetzes vom 9. Dezember 2016 über Transparenz, Korruptionsbekämpfung und Modernisierung des Wirtschaftslebens war. Ein Ziel, das im Text des Änderungsantrags bekräftigt wird, wonach „Informationen, die von einem Whistleblower unter den in Artikel 6“ des zuvor zitierten Gesetzes genannten Bedingungen gemeldet oder weitergegeben werden, „keine Aufforderung“ im Sinne von Artikel 4 des vorliegenden Gesetzentwurfs darstellen.
Eine Debatte fand dann kaum mehr statt und die Änderung wurde in diesem leicht abgeänderten Entwurf dann in erster Lesung mit 151 zu 73 Stimmen angenommen.
Das Macron-Regime konnte den Plan umsetzen und den sogenannten Pfizer-Zusatz durchdrücken. Was man in Frankreichs Parlament gerade erlebe, sei himmelschreiender Vorfaschismus, sagt ein dort ansässiger Beobachter gegenüber tkp.at. Das Gesetzt geht nun zwar in den Senat zurück, wo sich Macronisten bereits vorbereiten, allfälligen Widerstand dagegen zu umgehen.
Souveränitäts-Initiative jetzt!
Wir warnen schon lange – und wir sehen immer mehr an immer mehreren Orten, dass die Warnungen keine Hirngespinster sind. Zum Glück haben wir in der Schweiz demokratische Möglichkeiten, uns gegen freiheitsunterdrückende Regime zur Wehr zu setzen. Unterschreiben Sie bitte noch heute die Souveränitäts-Initiative: grundrechte-ja.ch/unterschreiben
Jan Leitz ist Stv. Geschäftsführer EDU Kanton Zürich, verheiratet und hat drei Kinder.
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Wir danken dem Autor für die Veröffentlichung des Artikels. Gastbeiträge müssen nicht zwangsläufig die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.