Es gibt noch eine Möglichkeit, die IGV der WHO zu stoppen!
Kann die Souveränitäts-Initiative auf Dich zählen?
Die ewige Pandemie
Seit der Annahme der neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) am 1. Jui 2024 der Weltgesundheitsorganisation (WHO), zu unserem Unmut, aber nicht unerwartet, auch durch die Schweizer Regierung, ist viel Kritik an diesen geäussert worden. Denn es geht in den Änderungen der IGV, leicht erkennbar, nicht um unsere Gesundheit, sondern um ein globales Geschäftsmodell von Big Pharma, das die reichen Mitgliedsstaaten der WHO, allen voran also die Schweiz, bzw. deren Steuerzahler, also jeder von uns, bezahlen sollen.
Die WHO hat heute ein Jahresbudget von rund 3 Milliarden US-Dollar und hätte zukünftig gerne mindestens 30 Milliarden US-Dollar pro Jahr. Selbstverständlich geht es auch darum, das setzt dieses Geschäftsmodell nun einmal voraus, dass der Gesundheitsnotstand, der uns zur Konsumation der angebotenen Gesundheitsprodukte, ähnlich gesund wie die COVID-mRNA-Gentherapie, aufnötigen soll, zum Dauerzustand werden muss. Denn man möchte Stammkunden haben, um es einmal so zu sagen, die entweder permanent krank erklärt oder (idealerweise) krank gemacht werden.
Verzettelung!
In hektischem Aktionismus werden nun allerlei Unternehmungen gestartet, z.B. wirkungslose Petitionen, um den Schweizer Bundesrat dazu zu bringen, in den kommenden 10 Monaten Widerspruchszeit, diese IGV doch noch abzulehnen.
Ob die angedachten Vorschläge, zu denen auch ein mögliches fakultatives oder obligatorisches Referendum gehören, zum Ziel führen werden, ist mehr als fraglich. Zumal verloren gehende Referenden das Gegenteil ihres Zwecks bewirken können, wie die Vergangenheit immer wieder gezeigt hat. Gut und gut gemeint sind leider zweierlei Dinge.
Der einzige Weg
Was daher erstaunt, ist, dass offenbar kaum ein Kritiker die Punkte verbinden kann oder vielleicht auch nicht will, um den direkten Erfolgs-Zusammenhang mit der von uns gestarteten Souveränitäts-Initiative zu erkennen. Dabei liegt dieser doch so sichtbar und glasklar auf der Hand.
Zur Erinnerung: Die Souveränitäts-Initiative will, wie der Name sagt, die Souveränität der Schweiz schützen, indem sie die Beziehung zwischen nationalem Recht und Völkerrecht klar regelt.
Hier sind die Hauptpunkte in Bezug auf die genannten IGV:
Art. 54a Verhältnis von Völkerrecht und nationaler Souveränität
Die Schweiz verpflichtet sich nicht zu völkerrechtlichen Verpflichtungen, die die nationalen Behörden dazu zwingen, in den Schutzbereich der Grundrechte oder anderer verfassungsmässiger Rechte einzugreifen, besonders durch präventive oder repressive Vorschriften in den Bereichen Sicherheit, Wirtschaft, Gesundheit oder Umwelt.
Die Schweiz verpflichtet sich nicht, Verwaltungs- oder Gerichtsbehörden zu verpflichten, ausländische oder supranationale Rechtsprechung anzuwenden, mit Ausnahme des Internationalen Gerichtshofs und des Internationalen Strafgerichtshofs.
Wenn ein Widerspruch zwischen völkerrechtlichen Verpflichtungen und den Bestimmungen der Initiative entsteht, sind Gegenmassnahmen zu ergreifen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Vorbehalte anzubringen, Verträge zu kündigen oder aus internationalen Organisationen auszutreten. Und genau das fordern wir in Bezug auf die neuen IGV.
Art. 197 Ziff. 15 Übergangsbestimmung
Bei Annahme durch Volk und Stände werden die neuen Artikel 54a und 190 sofort auf alle bestehenden und zukünftigen Bestimmungen der Verfassung sowie auf alle bestehenden und zukünftigen völkerrechtlichen Verpflichtungen (bis auf wenige Ausnahmen) von Bund, Kantonen und Gemeinden anwendbar.
Die Souveränitäts-Initiative stellt folglich sicher, dass völkerrechtliche Verpflichtungen die nationalen Grundrechte und verfassungsmässigen Rechte nicht beeinträchtigen dürfen. Ausserdem soll die Schweiz nicht verpflichtet werden, ausländische oder supranationale Gerichtsurteile oder Vorschriften anzuwenden (mit bestimmten Ausnahmen). Die Umsetzung der Souveränitäts-Initiative, wie sie im Initiativtext beschrieben wird, würde also tatsächlich verhindern, dass die Schweiz verpflichtet ist, die neuen IGV der WHO zu übernehmen. Dasselbe gilt natürlich auch für den WHO-Pandemievertrag, der noch nicht zur Abstimmung gekommen ist, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit noch kommen wird.
Es gibt einige Ausnahmen, bei denen die Souveränitäts-Initiative nicht anwendbar wäre (Art. 54a Abs. 4). Dazu gehören völkerrechtliche Verträge in Bereichen wie Gesundheit jedoch explizit nicht. Insofern sind die neuen IGV der WHO ausdrücklich nicht von diesen Ausnahmen erfasst.
Die Souveränitäts-Initiative stärkt die nationale Souveränität der Schweiz, in dem sie sicherstellt, dass völkerrechtliche Verpflichtungen nicht automatisch die nationale Rechtsordnung dominieren.
Jede Unterschrift zählt
Aufgrund der Tatsache, dass die neuen IGV Anforderungen enthalten, die als Eingriffe in die Grundrechte und weitere verfassungsmässige Rechte anzusehen sind bzw. Schweizer Behörden indirekt zwingen, Empfehlungen – de facto Anweisungen – der WHO zu befolgen, müsste die Schweiz gemäss der Souveränitäts-Initiative solche Regelungen ablehnen. Und damit wäre das erreicht, was die Kritiker der IGV und der WHO fordern.
Um IGV sowie Pandemiepakt der WHO zu stoppen, ist keine Revolution von Nöten. Es genügt, wenn die Bürgerrechtsbewegung tut, was sie am besten kann: Das Sammeln von Unterschriften!
Vor dem hier dargestellten Hintergrund sollte jeder noch heute die Souveränitäts-Initiative unterschreiben. Es gibt keinen Grund zu warten. Wir haben nur noch 10 Monate Zeit, um uns erfolgreich aus diesen Fesseln der WHO zu befreien.
Lars Ziegler ist von Beruf Logistiker und ehrenamtlich Regioleiter MASS-VOLL! Aargau sowie Kampagnenleiter der Souveränitäts-Initiative.
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Wir danken dem Autor für die Veröffentlichung des Artikels. Gastbeiträge müssen nicht zwangsläufig die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.